"Hauptzweck der Sozialgenossenschaft ist es, Mitbürgerinnen und Mitbürgern, welche aufgrund ihrer psychischen oder körperlichen Beeinträchtigung gesellschaftlich benachteiligt und vom Arbeitsmarkt oft ausgeschlossen sind, die Möglichkeit zu einer würdevollen, gesunden und ihren Fähigkeiten entsprechenden Arbeit zu eröffnen."
Artikel 3 des Statuts - Zweck der Genossenschaft
Der Name "vinterra" steht für die Bezogenheit der Genossenschaft auf den Vinschgau, unseren sozialen, kulturellen und geographischen Kontext. Zu den geplanten Tätigkeitsbereichen zählen die biologische Landwirtschaft, Verarbeitung von Eigenprodukten, lokaler Qualitätsgastronomie und in der Folge entsprechende Dienstleistungen. Bei unserer Arbeitsweise orientieren wir uns an den Grundsätzen der Gemeinwohl-Ökonomie.
Als Sozialgenossenschaft ist vinterra kein gewinnorientiertes, sondern ein gemeinnütziges Unternehmen
(ONLUS). Dennoch muss sie wirtschaftlich rentabel arbeiten, um Löhne, Produktionskosten und Ausgaben selbst zu tragen. Erwirtschaftete Überschüsse können als Rücklagen für Investitionen und
Innovation verwendet werden.
- Fördermitglieder sind jene, welche ein Vielfaches an Genossenschaftsquoten erwerben.
Auf diese Weise erleichtern Sie vor allem die Anfangsinvestitionen (Maschinen, technische Ausstattung) sowie die Vorfinanzierung der ersten Tätigkeitsjahre (Betriebskosten, Saat- und Pflanzgut, Löhne, Pacht usw.).
Damit kann die Genossenschaft die Abhängigkeit von Bankdarlehen einschränken.
Die Unterstützung seitens finanzierender Fördermitglieder ist zudem von besonderer Wirksamkeit, da die Landesverwaltung das Eigenkapital von Sozialgenossenschaften durch entsprechenden 50%igen Beitrag aufstockt.
WAS EINER ALLEIN NICHT SCHAFFT, SCHAFFEN VIELE
Jedes Fördermitglied ist bei den Entscheidungen der Mitgliederversammlung mit einer Stimme vertreten,
unabhängig von der Höhe der erworbenen Gesellschaftsanteile.
Interessierte Einzelpersonen oder auch juridische Personen können beim Verwaltungsrat der Genossenschaft Antrag
auf Mitgliedschaft stellen und hierfür vorab die Grundsätze der Genossenschaft, das Statut, unsere Arbeitsbereiche und internen Reglements kennenlernen.
Da die von Fördermitgliedern bereitgestellten Mittel für die Eigenfinanzierung der Genossenschaft besonders ins Gewicht fallen, kann dem Fördermitglied, welches aus irgendeinem Grund die
Mitgliedschaft beenden möchte, die eingezahlte Summe frühestens zwei Jahre nach Eintrittsdatum wider ausbezahlt werden. Dies um die finanzielle Stabilität der Genossenschaft zu gewährleisten.
Nach Ablauf dieser zweijährigen Frist kann ein scheidendes Mitglied Teile oder die Gesamtsumme seiner eingezahlten Quoten wieder zurückfordern.
In diesem Sinne kann die bereitgestellte Summe seitens des Fördermitgliedes (min. 2.000 € bis max. 20.000 €) auch als solidarisch - ethische Geldanlage oder Leihgabe angesehen werden. Diese Beteiligungsform bietet zwar keine Zinserträge, wohl aber die Gewissheit einer ausschließlich sozialen, regional-ökologischen Zweckverwendung.
Nähere Auskünfte geben wir gerne im persönlichen Gespräch:
Amalia Wallnöfer, Josef Gruber, Peter Grassl, Martina Hellrigl