Mitglied werden, fördern, dabei sein

So kannst Du Teil von vinterra sein:

 

·   als Genossenschaftsmitglied: Gemäß dem Genossenschaftsgedanken können viele Menschen das Projekt vinterra gemeinsam tragen. Mit einem einmaligen Mitgliedsbeitrag von 200 €, oder einem Vielfachen dessen, wirst du Mitglied und Teil der Genossenschaft und kannst, wenn Du möchtest, ehrenamtlich im Betrieb mitarbeiten. Den entsprechenden Antrag um Aufnahme findest Du im Bistro vinterra oder hier.

 

·    mit einer Spende per Überweisung auf das Konto von vinterra: IBAN IT49Y0806658541000304222504 bei der Raika Obervinschgau oder über Paypal. Für die Spende wird eine offizielle Spendenbestätigung fürs In- und Ausland ausgestellt. Wir sind für jeden möglichen Betrag dankbar!

 

·     mit der Zuweisung der 5‰ der Steuerklärung an die Sozialgenossenschaft vinterra onlus, Steuernummer: 02860070214

 

·     mit dem Kauf der vinterra Produkte und dem Besuch des Bistros vinterra

 

·     durch deine ehrenamtliche Mitarbeit in der Landwirtschaft oder im Bistro

 

Informationen erhältst du gern im Bistro vinterra, per e-mail [email protected] oder unter der Telefonnummer +39 345 7222 384

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"Hauptzweck der Sozialgenossenschaft ist es, Mitbürgerinnen und Mitbürgern, welche aufgrund ihrer psychischen oder körperlichen Beeinträchtigung gesellschaftlich benachteiligt und vom Arbeitsmarkt oft ausgeschlossen sind, die Möglichkeit zu einer würdevollen, gesunden und ihren Fähigkeiten entsprechenden Arbeit zu eröffnen."

Artikel 3 des Statuts - Zweck der Genossenschaft

Der Name "vinterra" steht für die Bezogenheit der Genossenschaft auf den Vinschgau, unseren sozialen, kulturellen und geographischen Kontext. Zu den geplanten Tätigkeitsbereichen zählen die biologische Landwirtschaft, Verarbeitung von Eigenprodukten, lokaler Qualitätsgastronomie und in der Folge entsprechende Dienstleistungen. Bei unserer Arbeitsweise orientieren wir uns an den Grundsätzen der Gemeinwohl-Ökonomie.


Als Sozialgenossenschaft ist vinterra kein gewinnorientiertes, sondern ein gemeinnütziges Unternehmen (ONLUS). Dennoch muss sie wirtschaftlich rentabel arbeiten, um Löhne, Produktionskosten und Ausgaben selbst zu tragen. Erwirtschaftete Überschüsse können als Rücklagen für Investitionen und Innovation verwendet werden.


- Fördermitglieder sind jene, welche ein Vielfaches an Genossenschaftsquoten erwerben.


Auf diese Weise erleichtern Sie vor allem die Anfangsinvestitionen (Maschinen, technische Ausstattung) sowie die Vorfinanzierung der ersten Tätigkeitsjahre (Betriebskosten, Saat- und Pflanzgut, Löhne, Pacht usw.).


Damit kann die Genossenschaft die Abhängigkeit von Bankdarlehen einschränken.


Die Unterstützung seitens finanzierender Fördermitglieder ist zudem von besonderer Wirksamkeit, da die Landesverwaltung das Eigenkapital von Sozialgenossenschaften durch entsprechenden 50%igen Beitrag aufstockt.


WAS EINER ALLEIN NICHT SCHAFFT, SCHAFFEN VIELE


Jedes Fördermitglied ist bei den Entscheidungen der Mitgliederversammlung mit einer Stimme vertreten, unabhängig von der Höhe der erworbenen Gesellschaftsanteile.


Interessierte Einzelpersonen oder auch juridische Personen können beim Verwaltungsrat der Genossenschaft Antrag auf Mitgliedschaft stellen und hierfür vorab die Grundsätze der Genossenschaft, das Statut, unsere Arbeitsbereiche und internen Reglements kennenlernen.


Da die von Fördermitgliedern bereitgestellten Mittel für die Eigenfinanzierung der Genossenschaft besonders ins Gewicht fallen, kann dem Fördermitglied, welches aus irgendeinem Grund die Mitgliedschaft beenden möchte, die eingezahlte Summe frühestens zwei Jahre nach Eintrittsdatum wider ausbezahlt werden. Dies um die finanzielle Stabilität der Genossenschaft zu gewährleisten. Nach Ablauf dieser zweijährigen Frist kann ein scheidendes Mitglied Teile oder die Gesamtsumme seiner eingezahlten Quoten wieder zurückfordern.

In diesem Sinne kann die bereitgestellte Summe seitens des Fördermitgliedes (min. 2.000 € bis max. 20.000 €) auch als solidarisch - ethische Geldanlage oder Leihgabe angesehen werden. Diese Beteiligungsform bietet zwar keine Zinserträge, wohl aber die Gewissheit einer ausschließlich sozialen, regional-ökologischen Zweckverwendung.

 

 



Vinterra Sozial Agrikultur

vinterra

Sozialgenossenschaft

Verwaltungssitz: Schleis Nr. 57, I - 39024 Mals

MwSt. Nr.: 02860070214

[email protected]

[email protected]

 

 

Bistro Vinterra:    Gerbergasse 18A, I - 39024 Mals

                                  +39 345 7222 384
                                   [email protected]

Landwirtschaft:   +39 340 112 51 35

                                          agri@vinterra.it

Bewerbungen:      [email protected]

 

 



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Biozertifikat Jaenner 2027.pdf
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Datenschutz EU-Verordnung 2016/679
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Sozialbilanz
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Identifizierungskodex für elektronische Fakturierung:
USAL8PV

 

 

IT BIO 001 BZ
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Vinterra Sozialgenossenschaft